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Beitragsberechnung 2026/2027

Wichtig zu wissen

Die Beitragsberechnung für das Kinderbetreuungsjahr 2026/2027 kann zwischen 15. Mai und 30. Juni 2026 durchgeführt werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

So funktioniert es + Formular

Persönlich in einer Servicestelle der Stadt Graz

  • Von Ihrer Kinderbetreuungseinrichtung erhalten Sie die „Beitragsvorschreibung" und eine „Checkliste".
  • Füllen Sie die Checkliste vollständig aus.
  • Kontrollieren Sie, ob Sie alle erforderlichen Unterlagen haben.
  • Buchen Sie anschließend einen Termin in einer der Servicestellen der Stadt Graz:
  • Bringen Sie zum Termin Ihre vollständigen Unterlagen mit.

Online von zu Hause aus

Nachdem Sie die Beitragsvorschreibung von Ihrer Kinderbetreuungseinrichtung erhalten haben, öffnen Sie den Link zur Online-Beitragsberechnung der Stadt Graz. Füllen Sie das digitale Formular aus. Mit Ihrer Zustimmung ruft die Abteilung für Bildung und Integration die nötigen Einkommensdaten direkt aus der Transparenzdatenbank des Bundes ab und berechnet den Beitrag für Sie.

Fristen + Termine

Die Antragsstellung für das Betreuungsjahr 2026/2027 ist nur bis zum 30. Juni 2026 möglich. Der Link zur Online Beitragsberechnung ist nach dem 30. Juni 2026 nicht mehr verfügbar.

Werden die gesamten Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben, kann nicht mehr garantiert werden, dass eine Beitragsreduzierung mit dem Betreuungsstart im September stattfindet. 

Kosten

Die Aufstellung der Kosten finden Sie unter folgenden Links:

Betreuungsjahr 2026/2027:

Bei privaten Einrichtungen, die nicht im städtischen Tarifsystem sind, fragen Sie bitte die/den jeweilige/n Leiter:in nach den genauen Kosten.

Die Berechnung des Elternbeitrags ist kostenlos.

Förderung/Beitragsberechnung

Abhängig vom monatlichen Familiennettoeinkommen, der Einrichtungsart, dem Betreuungsumfang und dem Alter werden unterschiedliche Elternbeiträge eingehoben.

Notwendige Unterlagen

Folgende Unterlagen sind notwendig für den persönlichen Termin in einer Grazer Servicestelle:

  • Beitragsvorschreibung 2026/2027
  • Checkliste
  • Steuerpflichtiges Einkommen
    • Einkommenssteuerbescheid 2025/Arbeitnehmerveranlagung 2025 (Finanzamt)
    • Jahreslohnzettel (Arbeitgeber)
    • Alternativ: Versicherungsdatenauszug MIT Beitragsgrundlage (Sozialversicherungsanstalt, ÖGK, etc.)
  • Sozialunterstützung StSUG (Mindestsicherung) Jahresübersicht des Vorjahres
  • Grundversorgung (Deckung Lebensunterhalt)
  • Erziehungsberechtigte sind Pflegeeltern (Pflegebescheid)
  • Unterhaltsvereinbarung/Scheidungsurteil
  • weitere Einkünfte und Unterlagen z.B.
    • Wochengeld
    • Kinderbetreuungsgeld
    • Arbeitslosengeld (AMS-Bezüge)
    • Notstandshilfe
  • Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-und Nicht-EWR-BürgerInnen), Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte mit erstmaliger Meldung des Hauptwohnsitzes in Graz nach dem 1. Jänner 2016 bringen bitte die unterzeichnete Integrationserklärung mit.

Wenn noch kein Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres vorhanden ist, dann einen Nachweis für:

  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Alternativ: Gewinn- und Verlustrechnung durch den/die Steuerberater:in)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit nicht endbesteuert
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • sonstige Einkünfte gemäß § 29 Einkommenssteuergesetz

Bringen Sie zum persönlichen Termin in einer Servicestelle Ihre vollständigen Unterlagen mit.

Für die Online-Beitragsberechnung benötigen Sie:

  • das Geburtsdatum Ihres Kindes
  • die PERS-ID Ihres Kindes (finden Sie auf der Beitragsvorschreibung oder Ihrem Betreuungsvertrag)
  • Ihren ID-Austria-Zugang

Nach der Antragstellung erhalten Sie im Sommer eine E-Mail mit Ihrem berechneten Elternbeitrag.

Wenn Unterlagen fehlen und die Berechnung nicht möglich ist, werden Sie von der Stadt Graz per E-Mail informiert. In diesem Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin in einer Servicestelle.

ABI-Service 

Servicestelle der Abteilung für Bildung und Integration