Wie arbeiten wir in der Kinder- und Jugendhilfe? Was bedeutet eine "Meldung" in der Kinder- und Jugendhilfe? Was sollen Eltern tun, wenn eine Gefährdungs-Abklärung läuft?
Kinder- und Jugendhilfe einfach erklärt
Was ist die Kinder- und Jugendhilfe?
Was macht die Kinder- und Jugendhilfe?
Aktivitäten für Kinder, Jugendliche und Eltern
Wie arbeitet die Kinder- und Jugendhilfe?
Kinder- und Jugendhilfe einfach erklärt - in mehreren Sprachen

Was ist die Kinder- und Jugendhilfe?
Die Kinder- und Jugendhilfe in Graz kümmert sich um
- alle Kinder,
- alle Jugendlichen und
- alle Familien mit Kindern unter 18 Jahren.
|
Sozial-Arbeiter:innen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen in schwierigen Situationen. Denn alle Familien sollen gut leben können. |
Was macht die Kinder- und Jugendhilfe?
Die Kinder- und Jugendhilfe hat viele verschiedene Aufgaben:
- Den Familien und Kindern soll es gut gehen.
- Die Familien sollen eigene Entscheidungen treffen.
- Die Familien sollen Verantwortung für ihr Leben übernehmen.
|
Zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe gehören: |
Kinderschutz
Gefahren für Kinder sind zum Beispiel:
- körperliche Gewalt wie Ohrfeigen oder Schläge
- seelische Gewalt wie Drohungen, Beleidigungen, Einsperren
- sexuelle Gewalt, das sind: alle unerwünschten oder erzwungenen sexuellen Handlungen
- Vernachlässigung, das bedeutet: Die Eltern sorgen nicht gut genug für ihre Kinder.
|
Das Gesetz sagt: Eltern haben die Verantwortung für ihre Kinder. |
|
Manchmal ist es für die Kinder in einer Familie aber gefährlich. Die Kinder- und Jugendhilfe muss die Kinder vor diesen Gefahren schützen. |
Beratung und Unterstützung
Die Kinder- und Jugendhilfe bietet Beratung und Unterstützung vor allem bei:
- Obsorge, das bedeutet: Eltern haben das Recht und die Pflicht ihre Kinder zu erziehen, zu schützen und zu versorgen
- Trennung oder Scheidung der Eltern
- Streit in der Familie
- Schwierigkeiten in der Schule oder in der Ausbildung
- Fragen zur Erziehung
- sozialen Problemen
|
Das Leben in der Familie kann manchmal sehr schwierig sein. Dann hilft die Kinder- und Jugendhilfe. |
Die Kinder- und Jugendhilfe bietet auch Informationen zu den Bereichen:
- Bildung
- Medien
- Suchtmittel, zum Beispiel Alkohol, Tabak und ähnliches
- Jugendschutz-Gesetz
Aktivitäten für Kinder, Jugendliche und Eltern
Die Kinder- und Jugendhilfe hilft bei Fragen zu diesen Themen:
- Wie kann ich meine Kinder ohne körperliche Gewalt erziehen?
- Die Eltern wollen sich trennen. Wie gehen die Kinder damit um?
- Mein Kind wird in der Schule gemobbt. Was kann ich tun? Wo finde ich Hilfe?
- Ab wann darf ich ein Kind allein zuhause lassen?
- Mein Baby schläft nicht. Ich habe keine Geduld und keine Kraft mehr.
- Mein Kind hält sich nicht an Vereinbarungen. Was kann ich tun?
|
Manchmal sind besondere Aktivitäten sinnvoll oder notwendig. |
Dann organisiert die Kinder- und Jugendhilfe zum Beispiel
- Freizeit-Veranstaltungen und Sport-Angebote für Jugendliche
- Eltern-Beratungen für junge Eltern
- Spiel-Straßen, Hof-Feste und ähnliches
Wie arbeitet die Kinder- und Jugendhilfe?
- Kostenlos!
Beratungen und Unterstützungen der Kinder- und Jugendhilfe sind kostenlos.
- Vertraulich!
Die Kinder- und Jugendhilfe gibt keine Informationen an andere Personen weiter. Näheres dazu finden Sie im Internet unter: graz.at/datenschutz.
- Gemeinsam!
Wenn es sinnvoll ist, arbeitet die Kinder- und Jugendhilfe mit anderen Einrichtungen und Beratungs-Stellen zusammen.
- So, wie Sie es brauchen!
Jede Familie ist anders. Die Kinder- und Jugendhilfe geht auf jede Familie und jede Situation besonders ein. Nur so kann die Unterstützung gelingen.
Kontakt
Amt für Jugend und Familie
Kaiserfeldgasse 25, 8010 Graz
Tel.: +43 316 872-3131
Rückruf-Service
Im Augenblick niemanden erreicht? Ihre Ansprechperson ist heute nicht im Haus? Kein Problem, wir rufen am nächsten Tag zurück. Auch bei Terminanfragen bieten wir dieses Rückruf-Service an.
|
Im Notfall: Bereitschaftsdienst Vor Ort:
Telefonisch:
|

Meldung einfach erklärt

Was ist eine Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe?
Die Kinder- und Jugendhilfe kann von verschiedenen Personen eine Meldung bekommen. Das bedeutet: Jemand macht sich Sorgen um ein Kind.
Für die Kinder- und Jugendhilfe sind solche Meldungen eine wichtige Information.
|
Denn dann kann man den Kindern oder den Jugendlichen helfen, wenn es ihnen schlecht geht. |
Wer kann eine Meldung machen?
Jede Person, die sich Sorgen um ein Kind macht.
Man kann die Meldung anonym machen. Das bedeutet: Man muss den eigenen Namen nicht sagen.
|
Manche Personen müssen eine Meldung machen, wenn sie sich Sorgen machen. Das sind zum Beispiel Beschäftigte in Schulen, in Kindergärten und in Krankenhäusern. Das steht so im Gesetz. |
Was bedeutet die Meldung für Sie?
Die Kinder- und Jugendhilfe hat eine Meldung zu Ihrem Kind bekommen.
- Die Kinder- und Jugendhilfe ist nicht die Polizei. Deshalb ist eine Meldung nicht eine Straf-Anzeige.
- Ein:e Sozial-Arbeiter:in bespricht die Meldung mit Ihnen und mit Ihrem Kind.
|
Die Kinder- und Jugendhilfe muss die Meldung überprüfen. Dann entscheidet die Kinder- und Jugendhilfe, ob Ihre Familie Unterstützung braucht. |
Für die Kinder- und Jugendhilfe ist Ihre Meinung sehr wichtig. Bitte arbeiten Sie deshalb mit der Kinder- und Jugendhilfe gut zusammen. Die Kinder- und Jugendhilfe hat vor allem ein Ziel: Ihr Kind soll sich gesund entwickeln und es soll ihm gut gehen.
Alle Informationen bleiben vertraulich. Das bedeutet: Keine andere Person bekommt die Informationen. Näheres dazu finden Sie im Internet unter: graz.at/datenschutz
|
Wir bieten Ihnen Unterstützung an, wenn es notwendig ist. Wir besprechen mit Ihnen und Ihrem Kind, was weiter passiert. |
Wie geht es weiter?
Möglichkeit 1
Es gibt keinen Grund zur Sorge um Ihr Kind. Die Sache ist erledigt.
Sie können trotzdem Unterstützung von der Kinder- und Jugendhilfe bekommen, wenn Sie das wollen.
Möglichkeit 2
Die Kinder- und Jugendhilfe empfiehlt eine freiwillige Unterstützung. Damit will die Kinder- und Jugendhilfe Ihnen und Ihrem Kind helfen.
Diese Unterstützung findet nur statt, wenn Sie das wollen. Sie können die Unterstützung jederzeit beenden.
Möglichkeit 3
Es gibt Grund zur Sorge um Ihr Kind.
Es wird weitere Gespräche geben und eine Zusammenarbeit ist notwendig.
|
Auf jeden Fall wird es eine Gefährdungs-Abklärung geben. Das bespricht die oder der Sozialarbeiter:in mit Ihnen. |
Kontakt
Stadt Graz
Amt für Jugend und Familie
Kaiserfeldgasse 25, 8010 Graz
Tel.: +43 316 872-3131
jugendundfamilie@stadt.graz.at
graz.at/allesfamilie
Gefährdungs-Abklärung einfach erklärt
Was ist eine Gefährdungs-Abklärung?
Was ist vor der Gefährdungs-Abklärung passiert?
Was müssen oder sollen Eltern jetzt tun?
Gefährdungs-Abklärung einfach erklärt - in mehreren Sprachen

Was ist eine Gefährdungs-Abklärung?
Gefährdungs-Abklärung bedeutet: Die Kinder- und Jugendhilfe muss herausfinden, ob für Ihr Kind eine Gefahr innerhalb der Familie besteht.
Was ist vor der Gefährdungs-Abklärung passiert?
Jemand hat der Kinder- und Jugendhilfe eine Meldung gemacht. Denn diese Person macht sich Sorgen um Ihr Kind.
Ein:e Sozial-Arbeiter:in der Kinder- und Jugendhilfe spricht dann mit Ihnen und mit Ihrem Kind.
|
Eine Gefährdungs-Abklärung gibt es nur dann, wenn die Kinder- und Jugendhilfe einen Grund zur Sorge feststellt. |
Die Gefährdungs-Abklärung soll zeigen: Gibt es eine bestimmte Gefahr für Ihr Kind, weil Sie etwas tun oder nicht tun, was die gesunde Entwicklung Ihres Kindes gefährdet?
Für die Gefährdungs-Abklärung ist es wichtig:
- Was ist die Meinung der Eltern?
- Wie sehen die Kinder oder Jugendlichen die Dinge?
|
Das Ziel der Kinder- und Jugendhilfe ist: Kinder sollen in ihren Familien aufwachsen, aber nur, wenn sie sich dort gesund entwickeln können und es ihnen gut geht. |
Was müssen oder sollen Eltern jetzt tun?
Die wichtigste Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist der Schutz der Kinder und Jugendlichen.
|
Deshalb bitten die Sozial-Arbeiter:innen der Kinder- und Jugendhilfe: Arbeiten Sie gut mit uns zusammen. |
- Sagen Sie uns offen Ihre Meinung. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden. Sie bekommen von uns Beratung und Unterstützung.
- Kommen Sie pünktlich zu den vereinbarten Terminen.
- Fragen Sie uns alles, was Sie wissen wollen.
- Teilen Sie uns mit, wenn sich in Ihrer Familie etwas verändert.
Sie müssen die Gefährdungs-Abklärung möglich machen
- Wir müssen Sie zuhause besuchen, wenn Ihr Kind bei Ihnen wohnt.
- Wir müssen Ihr Kind persönlich sehen. Wir müssen mit Ihrem Kind sprechen, wenn es alt genug dafür ist.
- Sie müssen uns Dokumente und Daten geben, wenn das notwendig ist.
Sprechen Sie mit der oder dem Sozial-Arbeiter:in. Es kann auch ein:e Dolmetscher:in dabei sein.
Wir arbeiten vertraulich
- Die Kinder- und Jugendhilfe gibt keine Informationen über Sie und Ihr Kind weiter.
- Alle Mitarbeiter:innen müssen alle Informationen geheim halten.
- Manchmal muss die Kinder- und Jugendhilfe mit anderen Einrichtungen zusammenarbeiten. Das können Schulen, Kindergärten oder ein Krankenhaus sein.
|
Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter: graz.at/datenschutz. |
Wie geht es weiter?
Wir besprechen mit Ihnen, was Ihnen und Ihrem Kind helfen kann. Sie bekommen Unterstützung!
Das Ergebnis der Gefährdungs-Abklärung zeigt, ob es für Ihr Kind eine Gefahr gibt oder nicht. Das Ergebnis zeigt auch: Wie groß ist die Gefahr?
|
Wir besprechen gemeinsam:
|
Kontakt
Stadt Graz
Amt für Jugend und Familie
Kaiserfeldgasse 25, 8010 Graz
Tel.: +43 316 872-3131
jugendundfamilie@stadt.graz.at
graz.at/allesfamilie




