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4.0 Stadtentwicklungskonzept - Änderungen

Änderungen im Entwurf

4.10 Stadtentwicklungskonzept - 10. Änderung

Auflagezeitraum: 26. Februar 2026 bis 23. April 2026 (Frist abgelaufen)

Die 10. Änderung wurde in der Beschlussfassung in zwei Teile gesplittet. Der Teil A des 4.10 Stadtentwicklungskonzeptes - 10. Änderung wurde mit 5. November 2026 rechtskräftig.

Teil B wurde am 22.10.2026 vom Gemeinderat beschlossen. Das Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ist derzeit noch anhängig.

Rechtswirksame Änderungen

4.10 Stadtentwicklungskonzept - 10. Änderung

Rechtswirksamkeit TEIL A: 05. November 2026

4.09 Stadtentwicklungskonzept - 9. Änderung

Rechtswirksamkeit: 04. Juni 2026

4.08 Stadtentwicklungskonzept - 8. Änderung

Rechtswirksamkeit TEIL A: 08. Mai 2025

Rechtswirksamkeit TEIL B: 23. Juli 2026

4.07 Stadtentwicklungskonzept - 7. Änderung

Rechtswirksamkeit TEIL A: 27. Juni 2024

Rechtswirksamkeit TEIL B: 04. Juni 2026

4.06 Stadtentwicklungskonzept - 6. Änderung

Rechtswirksamkeit: 30. September 2021

4.05 Stadtentwicklungskonzept - 5. Änderung

Rechtswirksamkeit: 30. September 2021

4.03 Stadtentwicklungskonzept - 3. Änderung

Rechtswirksamkeit: 27. Februar 2020

Die 3. Änderung des 4.0 Stadtentwicklungskonzeptes beinhaltete das 1.0 Räumliche Leitbild. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie im Beitrag 1.0 Räumliches Leitbild.

4.04 Stadtentwicklungskonzept - 4. Änderung

Rechtswirksamkeit: 31. Dezember 2019

4.02 Stadtentwicklungskonzept - 2. Änderung

Rechtswirksamkeit: 22. März 2018

4.01 Stadtentwicklungskonzept - 1. Änderung

Rechtswirksamkeit: 7. Mai 2015 (Punkte 1 bis 3) und 4. Juni 2015 (Punkt 4)

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